Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Endodoctor GmbH
Vorwort
Sie befinden sich auf dem Internetportal der Endodoctor GmbH, einem branchenspezifischen Internetangebot.
Endodoctor GmbH ist ein eingetragenes Markenzeichen des deutschen Patent- und Markenamtes in München und unterliegt damit den entsprechenden und zu beachtenden Schutzvorschriften.
1. Ausschließliche Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von der Endodoctor GmbH getätigten Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Endodoctor GmbH hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
Verbraucher sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Endodoctor GmbH geht mit diesen Verbrauchern keine Geschäftsbeziehung ein.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handeln (s. §14 BGB). Die Endodoctor GmbH geht Geschäftsbeziehungen ausschließlich mit Unternehmen in diesem Sinne ein.
Mit der Bestellung oder einer Auftragserteilung an die Endodoctor GmbH erklärt der Kunde, Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen zu sein. Die Endodoctor GmbH behält sich vor, dies im Einzelfall durch die Anforderung entsprechender Nachweise zu überprüfen.
2. Angebot, Vertragsschluss
Angebote der Endodoctor GmbH sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Maß und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. An die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Mustersendungen behält sich die Endodoctor GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Endodoctor GmbH kann dieses Angebot nach Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.
3. Ausführungsvorschriften des Bestellers
Gibt der Besteller die Konstruktions- oder Zusammensetzungsmerkmale des Liefergegenstandes in einer Weise vor, die von der gängigen Fertigung der Endodoctor GmbH abweicht, so trägt er die Verantwortung dafür, dass hierdurch Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt die Endodoctor GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
4. Lieferfristen, Liefertermine
Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von der Endodoctor GmbH als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware oder die von der Endodoctor GmbH erbrachte Leistung bereitgestellt ist. In allen Fällen, in denen die Endodoctor GmbH die Herstellung und Lieferung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen usw.), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist kommt die Endodoctor GmbH erst in Verzug, wenn ihr der Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat. Für den Fall einer Nicht-Abnahme der Lieferung oder Versandangebot ist die Endodoctor GmbH berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Danach kann die Endodoctor GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Kann die Ware aus Gründen nicht versendet werden, die der Besteller zu vertreten hat, ist die Endodoctor GmbH berechtigt die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum, der Lagerschein ersetzt die Vertragsdokumente.
5. Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anderweitiges ergibt. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist, spätestens jedoch, nachdem sie die Betriebsstätte der Endodoctor GmbH. verlassen hat.
6. Sachmängelhaftung
Liegt ein von der Endodoctor GmbH zu vertretender Mangel vor, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Die Endodoctor GmbH ist nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels ( Nacherfüllung ) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist die Endodoctor GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, – und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Reparatur- oder Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme / Übergabe des Reparatur- oder Kaufgegenstandes. Dieselbe Frist gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche, soweit diese Ansprüche nicht auf gesetzliche Vorschriften beruhen, deren Bestimmungen eine Verjährungserleichterung nicht zulassen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers / Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers / Bestellers sind ausgeschlossen.
7. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die Endodoctor GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. die Endodoctor GmbH haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Endodoctor GmbH haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB. Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die Endodoctor GmbH Arglist vorwerfbar ist.
8. Pfandrecht/Eigentumsvorbehalt
Die Endodoctor GmbH behält sich das Pfandrecht am Reparaturgegenstand oder das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gerät der Käufer oder Besteller in Verzug, ist die Endodoctor GmbH nach Wahl berechtigt, Erfüllungen zu verlangen oder den Reparaturgegenstand bzw. Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme oder einer Pfändung liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer oder Besteller unverzüglich schriftlich die Endodoctor GmbH zu benachrichtigen. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.
9. Preise, Zahlungen
Die Preise in EURO verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, Verladung, Fracht und dergleichen sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind bei den bei Vertragsabschluss gültigen Preislisten zu entnehmen. Ältere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit automatisch durch Inkrafttreten neuer Preislisten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Endodoctor GmbH berechtigt, den entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Nach angemessener Nachfristsetzung ist die Endodoctor GmbH außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt auch in diesem Fall vorbehalten. Bei Überschreitungen ist die Endodoctor GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Reparaturen
Sofern nichts anderes vereinbart, erstellt die Endodoctor GmbH nach Erhalt eines Instruments zunächst einen Kostenvoranschlag für die als erforderlich erachteten Reparaturen. Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt auf Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Instruments. An den Kostenvoranschlag hält sich die Endodoctor GmbH einen Monat gebunden. Die Reparatur wird erst dann durchgeführt, wenn der Kunde schriftlich den Auftrag zur Durchführung der Reparatur entsprechend dem Kostenvoranschlag erklärt. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten infolge weiterer Mängel oder Mehraufwendungen nicht ausreichen, so ist die Endodoctor GmbH befugt, die Reparatur weiter zu führen, wenn dadurch die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 10 % überschritten werden. Wird ein Reparaturauftrag nicht erteilt, wird das Instrument unrepariert zurück geschickt und die Versandkosten werden berechnet. Für flexible Endoskope wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 95,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versand berechnet. Für Endosono-Endoskope und TEE-Sonden beträgt die Bearbeitungsgebühr € 280,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versand.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ergebenden Pflichten ist 78532 Tuttlingen. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist gleichfalls78532 Tuttlingen. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. die Endodoctor GmbH ist berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.